PEDELECS bis 25 km/h

Pedelecs bis 25 km/h Tretkraftunterstützung und mit nicht mehr als
250 Watt Motorleistung gelten nach der europäischen Richtlinie als
Fahrräder. Die Motorunterstützung setzt mit einer gewissen Toleranz bei
diesen Rädern ab 25 km/h aus. Sie können danach mit der eigenen Muskelkraft
natürlich auch schneller als 25 km/h fahren. In Deutschland und in den meisten
anderen EU-Ländern können Pedelecs ohne Mindestalter, ohne Versicherungs-
kennzeichen und ohne Helm gefahren werden. Zusätzlich ist eine Motorunterstütze
Schiebehilfe bis 6 km/h erlaubt, die an steilen Rampen oder an extremen Anstiegen
das Rad ohne Anstrengung hinauf schiebt.
Pedelec-Nachrüstsätze sind damit an passenden Rädern nachrüstbar,
ohne dass sie anschließend dem TÜV vorgeführt werden müssen.
SCHNELLE PEDELECS über 25 km/h

Pedelecs über 25 km/h und/oder mit mehr als 250 Watt Motorleistung
sind nach europäischer Definition „Kleinkrafträder“. Sie währen damit
Führerschein und Helmpflichtig. Die bisher zugelassenen
schnellen Pedelecs umgehen diese Regelung mit einem kleinen
Trick: Eine rein elektrische Art Anfahrhilfe erlaubt das Fahrzeug als
„Kleinkraftrad mit geringer Leistung“ zuzulassen, d.h. als Zweirad mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und funktionsfähigen Pedalen.
Die bisher typengeprüften schnellen Pedelecs fahren rein elektrisch nicht mehr
als 20 km/h. Damit entfällt die Helmpflicht, die in Deutschland bei 20 km/h
beginnt. Ein als „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“ zugelassenes schnelles
Pedelec darf also ohne Helm ab 16 Jahren mit Mofaprüfbescheinigung
oder anderem Führerschein gefahren werden – mit Tretunterstützung auch
schneller als 20 km/h. Die Tretkraftunterstützung der schnellen Pedelecs geht je
nach Modell oder Hersteller bis 35- oder 45 km/h. Schnelle Pedelecs
brauchen ein Versicherungskennzeichen für rund 60 Euro im Jahr.
Wer noch mal 40 Euro drauflegt, bekommt dazu eine günstige
Teilkasko mit Diebstahlversicherung.
E-BIKES bis 20 km/h

E-Bikes fallen – wie die schnellen Pedelecs – unter die europäische
Kategorie „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“. Da in Deutschland die Helmpflicht
bei 20 km/h beginnt, sind die meisten E-Bikes nach der deutschen Leichtmofaverordnung
zugelassen, die den Betrieb von E-Bikes bis 20 km/h unter folgenden Bedingungen
erlaubt: Mofaprüfbescheinigung oder anderer Führerschein, Mindestalter 16 Jahre und
Versicherungskennzeichen (rund 60 Euro pro Jahr).