AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kraft Rad GmbH

 W i d e r r u f s r e c h t s b e l e h r u n g

Widerrufsrecht für Verbraucher
Wir gewähren ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu
Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, das Widerrufsrecht im Fernabsatz.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der
Widerruf ist zu richten an:

Kraft Rad GmbH, Roitzheimer Str. 113, 53879 Euskirchen

W i d e r r u f s f o l g e n
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Rücksendungen werden nur frei angenommen.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu
40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei, und eventuell entstandene Versandkosten werden erstattet.



§ 1 Vertragsgrundlage


  1. Der Vertrag zwischen der Kraft Rad GmbH und dem Kunden kommt
    ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB zustande.
    Die Lieferung, Leistungen und Angebote der Kraft Rad GmbH erfolgen
    ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
    für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
    ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Die AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
    als angenommen.

  3. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine AGB bzw.
    Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.

  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Kraft Rad GmbH und dem Käufer zwecks
    Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
    schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote der Kraft Rad GmbH, egal ob diese in Katalogen, im
    Internet, im Ladenlokal oder sonst wie ausgewiesen wurden, sind frei
    bleibend und unverbindlich und stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe
    eines Angebotes Seitens des Kunden dar. Es liegt im Ermessen der
    Kraft Rad GmbH das Angebot ihrerseits anzunehmen.

  2. Individuell ausgearbeitete Angebote behalten 30 Tage lang ihr Gültigkeit.

  3. Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Eine Auftragsannahme
    bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Kraft Rad GmbH. Lehnt
    die Kraft Rad GmbH den Auftrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab, so
    gilt der Auftrag als erteilt.

  4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
    oder Eigenschaftsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
    und gesondert schriftlich vereinbart werden. Alle sonstigen Angaben stellen
    keine Eigenschaftszusicherungen dar.

  5. Die Verkaufsangestellten der Kraft Rad GmbH sind nicht befugt,
    mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen,
    die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise

  1. Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie
    gemacht worden sind stets unverbindlich und frei bleibend.

  2. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit,
    soweit die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
    vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie
    sind nur verbindlich, soweit sie von der Geschäftsführung der Kraft Rad GmbH
    ausdrücklich schriftlich gegengezeichnet worden sind.

  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
    von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend
    wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere
    Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten
    usw., auch wenn diese Ereignisse bei Lieferanten der Kraft Rad GmbH
    oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die Kraft Rad GmbH auch
    bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und
    gerät daher auch nicht in Verzug. Sie berechtigen die Kraft Rad GmbH
    die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
    angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
    Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach
    einer angemessenen Nachfristsetzung von mindestens 21 Tagen berechtigt,
    hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
    Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Kraft Rad GmbH von ihrer
    Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche
    herleiten, außer die Schäden entstehen durch Vorsatz oder grobe
    Fahrlässigkeit. Auf die genannten Umstände kann sich die Kraft Rad GmbH
    nur berufen, wenn sie den Käufer innerhalb von 1 Woche über die
    Umstände benachrichtigt. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer
    ein.

  4. Die Kraft Rad GmbH ist jederzeit zu Teilleistungen und
    Teillieferungen berechtigt, es sei denn, eine solche Teilleistung oder
    Teillieferung hat für den Käufer nachweislich kein Interesse.

  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Kraft Rad GmbH
    berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens zu verlangen; mit
    Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
    und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.

§ 5 Gefahrtragung

  1. Die Gefahr des zufälligen oder unverschuldeten Untergangs der Ware geht
    auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende
    Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers
    verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die
    Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

  2. Der Käufer ist verpflichtet bei Schäden an der Ware diese unverzüglich,
    spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen der Kraft Rad GmbH
    anzuzeigen, da andernfalls eventuelle Ansprüche an den Transporteur oder
    gegen den Transportversicherer entfallen könnten.

§ 6 Gewährleistung

  1. Die Kraft Rad GmbH haftet gegenüber Privatkunden im Rahmen der gesetzlichen
    Gewährleistung für zum Zeitpunkt des Verkauf vorliegende Sachmängel an neuen
    Waren für die Dauer von zwei Jahren.
    Bei als Gebrauchtteil verkaufter Ware verkürzt sich die Haftungsdauer gegenüber
    Privatkunden auf ein Jahr.
    Gegenüber gewerbetreibenden Kunden beträgt die Haftungsdauer für Sachmängel
    im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ein Jahr bei Neuprodukten.
    Bei Gebrauchten Produkten erfolgt, wenn keine weitergehenden Vereinbarungen
    getroffen wurden, gegenüber gewerbetreibenden Kunden der Verkauf unter
    Gewährleistungsausschluss.

  2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften
    oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
    Materialmängel schadhaft, liefert die Kraft Rad GmbH nach ihrer Wahl
    unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder
    bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

  3. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehl, oder ist
    eine Ersatzlieferung nach einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten
    nicht möglich so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
    Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

  4. Offensichtliche Mängel müssen der Kraft Rad GmbH unverzüglich,
    spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich
    mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind im dem Zustand in dem
    sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
    Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Soweit der Kunde Kaufmann
    ist, verliert dieser bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Mängel seine Rechte
    wegen dieser Mängel Gewährleistung zu verlangen.

  5. Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht
    Elektronik- und Rennsportartikel handelt.

  6. Tuningteile sind nur für Ausstellungszwecke bestimmt. Alle von uns
    geführten Artikel im Bereich „Tuningteile“, die nicht ausdrücklich
    als für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO
    berühren, bedürfen einer Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme
    im öffentlichen Straßenverkehr. Für Tuning- und Elektronikteile erfolgt der
    Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur
    für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den
    Fahrzeugen. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch
    von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen
    hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von der Kraft Rad GmbH nicht
    gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile
    Ausschließlich für Ausstellungszwecke. Für Schäden aus der vertragswidrigen
    Verwendung dieser Artikel haftet die Kraft Rad GmbH nicht, außer der
    Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der Kraft Rad
    GmbH.


§ 7 Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Kraft Rad GmbH, als auch
gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt
nicht für die Haftung wegen arglistiger Täuschung oder aus
Eigenschaftszusicherungen.
In jedem Fall unberührt bleiben eine Haftung der Kraft Rad GmbH nach
dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen die der Kraft Rad GmbH gegen
    den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Kraft Rad GmbH
    folgende Sicherheiten gewährt, die diese insoweit freigibt, als ihr Wert
    die Forderung nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.

  2. Die Ware bleibt Eigentum der Kraft Rad GmbH, Verarbeitung oder
    Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, ohne dass hieraus
    Rechtspflichten für ihn abgeleitet werden können. Erlischt das (Mit-)
    Eigentum der Kraft Rad GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt
    vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum der Kraft Rad GmbH an der
    einheitlichen Sache wertanteilig gem. dem Verkaufspreis auf die
    Kraft Rad GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der
    Kraft Rad GmbH unentgeltlich. Ware die hiernach der Kraft Rad GmbH
    zusteht ist Vorbehaltsware.

  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
    Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im
    Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter
    Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind unzulässig. Die aus dem
    Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware
    entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber
    und in vollem Umfang an die Kraft Rad GmbH ab. Die Kraft Rad GmbH
    ermächtigt den Käufer aber widerruflich, die an sie abgetretenen
    Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung
    kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
    nicht ordnungsgemäß nachkommt.

  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
    Eigentum der Kraft Rad GmbH hinweisen und diese unverzüglich
    benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

  5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug
    – ist die Kraft Rad GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
    oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
    Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
    Vorbehaltsware durch die Kraft Rad GmbH liegt – soweit nicht das
    Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Zahlung

  1. Die Zahlungen sind für die Kraft Rad GmbH kostenfrei zu erbringen.
    Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
    Forderungen aufrechnen.

  2. Die Zahlungen erfolgen Bar, per Bankeinzug, per Vorabüberweisung oder per
    Nachnahme. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
    mit der Geschäftsführung der Kraft Rad GmbH

  3. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen.

  4. Die Kraft Rad GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender
    Bestimmungen des Käufers Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere
    Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten
    Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist
    die Kraft Rad GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
    dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
    zwischen der Kraft Rad GmbH und dem Käufer gilt das Recht der
    Bundesrepublik Deutschland.

  2. Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen
    Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Euskirchen
    ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
    unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
    Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
    werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder
    Vereinbarungen nicht berührt.